Gesellschafterrecht
Gesellschaftsrecht ist das Recht privater Personenvereinigungen. Wir beraten Investoren und Gesellschafter sowohl im Vorfeld von Beteiligungen an Gesellschaften und Investitionen als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen.
Prüfung Investitions- und Beteiligungskonzept
Eine Investition bringt immer eine Mitgliedschaft in der jeweiligen Gesellschaft mit sich. Aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben sich verschiedenste Rechte und eventuell auch Pflichten für den Anleger. Durch die Gestaltungsspielräume in den Gesellschaftsverträgen ergeben sich diverse Risiken. Wir prüfen für Sie alle rechtlichen Aspekte der Investitions- und Beteiligungskonzepte und bieten so mehr Sicherheit für Ihr Investment.
Vertretung bei Gesellschafter-versammlungen
Gerne vertreten wir Sie auf GmbH-Gesellschafterversammlungen und üben Ihre Stimmrechte ganz nach Ihren wünschen aus.
Vertretung bei Hauptversammlungen
Gerne vertreten wir Sie auch auf Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und üben Ihre Stimmrechte ganz nach Ihren wünschen aus.
Entwurf von Beteiligungsverträgen
Um Konflike zu vermeiden ist es essentiell die wesentlichen Fragen der Beteiligung wie z.B. Informations- und Auskunftsrechte, Stimmrechte, Bezugsrechte und viele mehr detailliert und rechtssicher zu regeln. Gerne entwerfen wir mit Ihnen zusammen interessengerechte Beteiligungsverträge.
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