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Investoren

Recht

Investorenrecht umfasst die Beratung von Investoren und Kapitalanlegern vor, während oder nach Beendigung einer Beteiligung bzw. Kapitalanlage und ähnlichen Vertragsgestaltungen.

Gesellschafterrecht

Wir beraten Investoren und Gesellschafter sowohl im Vorfeld von Beteiligungen und Investitionen als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen als Gesellschafter.

  • Ausgewählte Beratungsfelder:

  • Prüfung Investitions- und Beteiligungskonzept

  • Vertretung des Mandanten bei GmbH-Gesellschafterversammlungen

  • Entwurf Beteiligungsvertrag

  • Vertretung des Mandanten bei Hauptversammlungen

Anlegerrecht

Kapitalanlagen sind oft mit Risiken verbunden. Daher sollte jede Investition sorgfältig abgewogen und überlegt sein. Wir beraten Kapitalanleger sowohl im Vorfeld von Anlageentscheidungen als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Falle fehlgeschlagener Kapitalanlagen.

Ausgewählte Beratungsfelder:

  • Prüfung Anlagekonzept

  • Prospekthaftung

  • Verfolgung von Ansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung und Vermögensverwaltung

  • Schutz vor Kapitalanlagebetrug

Einzelne Fälle

Die rechtlichen Möglichkeiten nach einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage sind in den jeweiligen Einzelfällen oftmals sehr unterschiedlich. Daher ist es wichtig, jeden einzelnen Sachverhalt individuell zu prüfen. Gleichwohl hilft es den Betroffenen, sich ein allgemeines Bild von den rechtlichen Möglichkeiten verschaffen zu können, damit sie beurteilen können, ob es sich lohnt, weitere (insb. rechtliche) Schritte zu unternehmen und damit ggfs. dem verlorenen Geld noch weiteres Geld (Kosten) "hinterher zu werfen".

Ausgewählte Einzelfälle:

Hier finden Sie Hinweise zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten in den nachfolgenden Einzelfällen:

  • Senivita Social Estate AG (Wandelanleihe)

  • Wirecard AG (Aktien)

  • Prämiensparverträge

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