Bayreuth, 15.12.2020 — Der bessere Schutz von Whistleblowern, zu deutsch Hinweisgebern, ist in der europäischen Union schon lange ein erklärtes Ziel. Zum einen schafft der Staat mit Vorgaben zum Whistleblowing ein Regime der Selbstkontrolle und fördert damit die eigene Rechtsdurchsetzung, zum anderen profitieren Unternehmen selbst vom internen Whistleblowing. Compliance-Verstöße können schneller erkannt und behoben werden. Dies reduziert das Risiko von Bußgeldern und Reputationsschäden.
Die "EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" vom 23. Oktober 2019 macht nun erstmalig verbindliche Vorgaben für alle Unternehmen mit 50 und mehr Mitarbeitern.
Die Richtline muss bis zu, 17. Dezember 2021 vom Gesetzgeber in deutsches Recht umgesetzt werden. Das so entstehende Hinweisgeberschutzgesetz wird für Unternehmen ganze Reihe Verpflichtungen schaffen. Es müssen z.B. interne Meldestellen und vertrauliche Kanäle geschaffen werden. Potentielle Whistleblower sollen laut Gesetz außerdem die Wahl haben, ob sie sich an ein internes Meldesystem im Unternehmen wenden oder an eine externe Behörde.
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