Bayreuth, 30.04.2021 — Wenn es im Internet durch das Hochladen eines Films, Computerspiels oder Musiktitels zu einer Urheberrechtsverletzung kommt, hat der Rechteinhaber wegen der Anonymität im Internet keine Möglichkeit, direkt den Verletzer in Anspruch zu nehmen. Stattdessen muss er zur Durchsetzung seiner Rechte einen anderen Weg gehen: Er ermittelt den Anschlussinhaber des Interzugangs, von dem aus die Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Diesen nimmt er in Anspruch, häufig mithilfe einer darauf spezialisierten Anwaltskanzlei, die eine Abmahnung schickt.
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Anwaltliche Beratung beim Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung
Aktualisiert: 11. Mai 2021
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