top of page
  • AutorenbildKrammer Jahn Rechtsanwälte

BGH - Gebühren für Zahlung mit PayPal und Sofortüberweisung zulässig

Aktualisiert: 28. Apr. 2021

Bayreuth, 21.04.2021 — Am 25.03.2021 hatte der BGH darüber zu entscheiden, ob Unternehmen Zusatzgebühren erheben dürfen, wenn ihre Kunden online per PayPal oder Sofortüberweisung bezahlen.

Entgelte für die Bezahlung per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte sind gemäß §270a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verboten. PayPal und Sofortüberweisung erbringen über die Zahlung hinaus jedoch noch weitere Dienstleistungen wie z.B. die Bonitätsprüfung des Zahlers. Diese ermöglicht es dem Unternehmen, seine Leistung schon vor dem Eingang er Zahlung zu erbringen. Aus diesem Grund werde die Zusatzgebühr laut BGH nicht für die Zahlung, sondern für die Einschaltung des Dienstleisters erhoben. §270a BGB steht zusätzlichen Kosten für zusätzliche Leistungen nicht im Wege. Unternehmen dürfen somit zusätzliche Gebühren für die Nutzung von PayPal und Sofortüberweisung erheben.

bottom of page