Umstrukturierung
Ständig wechselnde Markt- und Wettbewerbsbedingungen sowie rechtliche und steuerliche Gegebenheiten erfordern unternehmerische Flexibilität. Dies gilt sowohl für die internen Strukturen als auch für die äußere Struktur, namentlich die Rechtsform eines Unternehmens. Haftungs-, Steuer-, Mitbestimmungs- und Funktionalitätsfragen machen eine Umwandlung von Unternehmen und besonders von Konzerneinheiten (Verschmelzungen, Spaltungen, Ausgliederungen von Teilbetrieben oder Formwechsel) oft erforderlich.
Auch zur Vorbereitung des Verkaufs eines Teilbetriebs kann die vorherige Ausgliederung dieses Teilbetriebs auf eine eigene juristische Einheit sinnvoll sein ("Carve-Out")
Gründe für die Durchführung einer Strukturänderungen:
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Öffnung für einzelne oder eine Vielzahl von Investoren,
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Schaffung oder Auflösung von Holdingstrukturen,
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Ermöglichung von Mitarbeiterbeteiligungen,
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Beteiligung von Vertriebspartnern, Joint Venture Gründungen,
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Unternehmensnachfolgen,
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Vorweggenommene Erbfolgen,
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Konflikte der Unternehmenseigner (Gesellschafterstreit),
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Steuerliche Optimierungsmaßnahmen,
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Reduzierung von Haftungsrisiken, Risikodiversifizierung
Beratung bei der Wahl der Gestaltungsmöglichkeiten bei Umwandlungen und Umstrukturierungen
Umstrukturierungen können auf verschiedenster rechtlicher Basis erfolgen:
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Umwandlungsrechtliche Lösungen
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Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen (Anwachsung, Einbringung)
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Schuldrechtliche Möglichkeiten (Asset-Deal)
Entwicklung umwandlungsrechtlicher Lösungen
Wir entwicklen für alle Anforderungen die passende umwandlungsrechtliche Lösung wie z.B. Spaltung, Fusion, Verschmelzung oder Formwechsel.
Gestaltung aktienrechtlicher Umwandlungen
Wir beraten sowohl bei Publikumsaktiengesellschaften als auch bei Aktiengesellschaften mit geschlossenem Aktionärskreis.
Entwurf sämtlicher relevanter Unterlagen
Wir entwerfen für Sie alle relevanten Dokumente wie Umwandlungsverträge, Gesellschaftsverträge, Gesellschafterbeschlüsse, Mitarbeiterbeteiligungsvereinbarungen, Überleitungsvereinbarungen mit Geschäftsleitern, Kunden und Partnern.
Koordination der weiteren Berater
Bei komplexen Prozessen ist eine enge Zusammenarbeit der einzelnen Berater unerlässlich. Wir koordinieren die Arbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern und Notaren.
Begleitende Beratung bei wichtigen weiteren Aspekten der Umstrukturierung
Auch Nebenaspekte wie Arbeitsrecht, Geistiges Eigentum, Mitarbeiterbeteiligung, allgemeines Vertragsrecht und Fragen des Out-Sourcing gilt es zu beachten.
Begleitung von Auseinandersetzungen und Anfechtungsklagen betroffener Gesellschafter
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen bei Gesellschafterstreitigkeiten, Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen. Gerne führen wir Prozesse auch bundesweit.
Planung und Durchführung eines Squeeze-Outs
Wir beraten Sie zur Vorbereitung und Begleitung sämtlicher Schritte zur Durchführung eines aktienrechtlichen oder verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out-Verfahrens.
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