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Umstrukturierung

Ständig wechselnde Markt- und Wettbewerbsbedingungen sowie rechtliche und steuerliche Gegebenheiten erfordern unternehmerische Flexibilität. Dies gilt sowohl für die internen Strukturen als auch für die äußere Struktur, namentlich die Rechtsform eines Unternehmens. Haftungs-, Steuer-, Mitbestimmungs- und Funktionalitätsfragen machen eine Umwandlung von Unternehmen und besonders von Konzerneinheiten (Verschmelzungen, Spaltungen, Ausgliederungen von Teilbetrieben oder Formwechsel) oft erforderlich.

Auch zur Vorbereitung des Verkaufs eines Teilbetriebs kann die vorherige Ausgliederung dieses Teilbetriebs auf eine eigene juristische Einheit sinnvoll sein ("Carve-Out")

Gründe für die Durchführung einer Strukturänderungen:

  • Öffnung für einzelne oder eine Vielzahl von Investoren,

  • Schaffung oder Auflösung von Holdingstrukturen,

  • Ermöglichung von Mitarbeiterbeteiligungen,

  • Beteiligung von Vertriebspartnern, Joint Venture Gründungen,

  • Unternehmensnachfolgen,

  • Vorweggenommene Erbfolgen,

  • Konflikte der Unternehmenseigner (Gesellschafterstreit),

  • Steuerliche Optimierungsmaßnahmen,

  • Reduzierung von Haftungsrisiken, Risikodiversifizierung

Beratung bei der Wahl der Gestaltungsmöglichkeiten bei Umwandlungen und Umstrukturierungen

Umstrukturierungen können auf verschiedenster rechtlicher Basis erfolgen:

  • Umwandlungsrechtliche Lösungen

  • Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen (Anwachsung, Einbringung)

  • Schuldrechtliche Möglichkeiten (Asset-Deal)

Entwicklung umwandlungsrechtlicher Lösungen

Wir entwicklen für alle Anforderungen die passende umwandlungsrechtliche Lösung wie z.B. Spaltung, Fusion, Verschmelzung oder Formwechsel.

Gestaltung aktienrechtlicher Umwandlungen

Wir beraten sowohl bei Publikumsaktiengesellschaften als auch bei Aktiengesellschaften mit geschlossenem Aktionärskreis.

Entwurf sämtlicher relevanter Unterlagen

Wir entwerfen für Sie alle relevanten Dokumente wie Umwandlungsverträge, Gesellschaftsverträge, Gesellschafterbeschlüsse, Mitarbeiterbeteiligungsvereinbarungen, Überleitungsvereinbarungen mit Geschäftsleitern, Kunden und Partnern.

Koordination der weiteren Berater

Bei komplexen Prozessen ist eine enge Zusammenarbeit der einzelnen Berater unerlässlich. Wir koordinieren die Arbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern und Notaren.

Begleitende Beratung bei wichtigen weiteren Aspekten der Umstrukturierung

Auch Nebenaspekte wie Arbeitsrecht, Geistiges Eigentum, Mitarbeiterbeteiligung, allgemeines Vertragsrecht und Fragen des Out-Sourcing gilt es zu beachten.

Begleitung von Auseinandersetzungen und Anfechtungsklagen betroffener Gesellschafter

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen bei Gesellschafterstreitigkeiten, Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen. Gerne führen wir Prozesse auch bundesweit.

Planung und Durchführung eines Squeeze-Outs

Wir beraten Sie zur Vorbereitung und Begleitung sämtlicher Schritte zur Durchführung eines aktienrechtlichen oder verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out-Verfahrens.

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