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  • AutorenbildKrammer Jahn Rechtsanwälte

Sanieren ohne Insolvenz

Bayreuth, 18.05.2021 — Am 01. Januar 2021 trat das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) und mit ihm wesentliche Teile des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) in Kraft. Damit kam der deutsche Gesetzgeber seiner Pflicht zur Umsetzung der EU-Strukturierungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1023) ins nationale Recht - beschleunigt durch die COVID-19-Pandemie - nach. Zum ersten Mal in der Geschichte Deutschlands gibt es damit ein gesetzlich geregeltes Sanierungsverfahren im Vorfeld einer Insolvenz. Mit dem StaRUG wird in die Krise geratenen Unternehmen ein präventiver Restrukturierungsrahmen zur Verfügung gestellt, der die Lücke zwischen außergerichtlicher Sanierung und Insolvenz schließen soll. Während eine außergerichtliche Sanierung bisweilen, sofern ein allgemeiner Schuldenschnitt angestrebt wurde, die Zustimmung sämtlicher Gläubiger bedurfte, war die Insolvenz vor allem teuer, stigmatisierend und ging mit einem Kontrollverlust einher. Ziel des StaRUG ist es dagegen, Schuldnern und Gläubigern ein Höchstmaß an Flexibilität in Bezug auf Sanierung und Restrukturierung zu gewähren, sodass die Krise weitgehend selbständig auf Basis privatautonomer Entscheidungen bewältigt werden kann. Doch welche Anforderungen stellt das StaRUG nun an Unternehmen in Hinblick auf die Sanierung? Wer hat Zugang zum vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren? Wie ist das Verfahren aufgebaut und für wen lohnt es sich? Was das StaRUG tatsächlich leisten kann, haben wir für Sie analysiert und wollen Ihnen mit diesem kurzen Beitrag, Antworten geben.


Den gesamten Aufsatz finden Sie hier zum Download als PDF.

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