
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Im Bankrecht umfassen die Beratungsleistungen für Endkunden vor allem die Prüfung und Durchsetzung von Rechten aus Kredit-, Zahlungsverkehrs- und Anlageberatungsverträgen sowie bei Kreditsicherheiten. Im Kapitalmarktrecht liegt der Fokus auf der Beratung von Gesellschaften und Emittenten bei Kapitalmaßnahmen, der Begebung von Unternehmensanleihen, Börsengängen, übernahmerechtlichen Fragen und der Vermeidung von Haftungsrisiken in der Kapitalmarktkommunikation.
Ausgewählte Beratungsleistungen im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht:
Bankrecht:
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Kreditvertragsrecht:
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Prüfung und Verhandlung von Darlehensverträgen (z.B. Konsumentenkredite, Immobiliendarlehen).
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Beratung bei Problemen während der Vertragslaufzeit (z.B. Kündigung, Vorfälligkeitsentschädigung).
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Durchsetzung von Rechten bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen.
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Zahlungsverkehrsrecht:
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Beratung bei unautorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgängen (z.B. Lastschriftmissbrauch, fehlgeleitete Überweisungen).
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Unterstützung bei Streitigkeiten bezüglich der Kontoführung und Bankgebühren.
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Anlageberatungshaftung:
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Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Banken aufgrund fehlerhafter oder unzureichender Anlageberatung (Falschberatung).
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Prüfung von Beratungsdokumentationen und Aufklärungspflichtverletzungen.
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Kreditsicherheiten:
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Beratung zu den Rechten und Pflichten aus bestellten Kreditsicherheiten (z.B. Grundschulden, Bürgschaften) aus Sicht des Sicherungsgebers (Endkunde).
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Unterstützung bei der Verwertung oder Freigabe von Sicherheiten.
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Bankgeheimnis und Datenschutz:
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Beratung bei vermuteten Verstößen gegen das Bankgeheimnis oder datenschutzrechtliche Bestimmungen durch die Bank im direkten Kundenverhältnis.
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Kapitalmarktrecht:
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Kapitalmaßnahmen:
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Strukturierung und Durchführung von Eigenkapitalmaßnahmen wie Kapitalerhöhungen (ggf. mit Bezugsrechtsausschluss) oder Kapitalherabsetzungen.
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Beratung bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen oder Genussscheinen.
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Unternehmensanleihen:
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Rechtliche Begleitung bei der Strukturierung, Begebung und Platzierung von Unternehmensanleihen (Corporate Bonds).
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Erstellung und Prüfung der Anleihebedingungen.
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Börsengänge (IPO) und Delisting:
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Rechtliche Begleitung des Emittenten im Vorfeld und während eines Börsengangs (Fokus auf gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen, Due Diligence aus Emittentensicht).
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Beratung und Durchführung von Delisting-Verfahren.
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Übernahmerechtliche Beratung (aus Sicht der Zielgesellschaft oder des Bieters):
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Strategische Beratung im Vorfeld von öffentlichen Übernahmeangeboten.
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Unterstützung bei der Abwehr feindlicher Übernahmen oder bei der Durchführung freundlicher Übernahmen (Fokus auf gesellschaftsrechtliche Aspekte und Transaktionsstruktur).
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Hauptversammlungen:
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Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen, insbesondere bei kapitalmarktrechtlich relevanten Beschlussfassungen (z.B. Zustimmung zu Unternehmensverträgen, Kapitalmaßnahmen).
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Umgang mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen.
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Kapitalmarktkommunikation (Haftungsprävention):
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Beratung zur Vermeidung von Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der Kapitalmarktkommunikation (z.B. Ad-hoc-Mitteilungen, Unternehmensberichte), hier eher fokussiert auf die Vermeidung zivilrechtlicher Inanspruchnahme als auf die rein regulatorische Erfüllung.
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Prospekterstellung und -prüfung (zivilrechtlicher Fokus):
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Unterstützung bei der Erstellung von Wertpapierprospekten mit Fokus auf die Vermeidung von Prospekthaftungsansprüchen.
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Prüfung von Prospekten auf zivilrechtliche Haftungsrisiken für den Emittenten.
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