
Unternehmensnachfolge / Erbrecht
Bei der Planung einer Unternehmens- oder Betriebsnachfolge gilt es viele Aspekte zu beachten. Wie soll Ihre Rolle nach der Übergabe aussehen, möchten Sie weiterhin Anteile am Unternehmen halten? Möchten Sie Ihrem Nachfolger beratend zur Seite stehen? Ferner muss der Übergabezeitraum geplant werden. Soll es eine Übergangsphase geben? Wenn ja, wie lange soll diese dauern und wie genau soll die Rolle von Ihnen und Ihrem Nachfolger aussehen?
Gerne stehen wir Ihnen bei allen, mit dieser Entscheidung, einhergehenden Fragestellungen beratend zur Seite. Selbstverständlich arbeiten wir dabei auch eng mit Ihrem Steuerberater zusammen, um für Sie eine Optimale Ausgestaltung der Transaktion zu erreichen.
Neben der Beratung übernehmen wir gerne auch die Ausgestaltung der Transaktionsdokumente und den Vollzug ebendieser für Sie.
Ausgewählte Beratungsleistungen im Bereich Unternehmensnachfolge / Erbrecht
Unternehmensnachfolge
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Entwicklung und Umsetzung von Nachfolgekonzepten (familienintern, externer Verkauf, Management-Buy-Out)
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Gestaltung von Gesellschaftsverträgen im Hinblick auf die Nachfolge
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Steueroptimierte Gestaltung der Unternehmensübergabe
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Beratung zu Schenkungs- und Erbschaftsteuerrecht im Unternehmenskontext
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Erstellung und Prüfung von Unternehmensverkaufsverträgen (Share Deal, Asset Deal)
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Begleitung bei Verhandlungen mit potenziellen Nachfolgern oder Käufern
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Gründung von Holdingstrukturen zur Vorbereitung der Nachfolge
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Beratung zu Stiftungsmodellen als Alternative zur direkten Nachfolge
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Mediation und Konfliktlösung bei Meinungsverschiedenheiten unter den Beteiligten
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Notfallplanung und Vorsorgeregelungen für den Unternehmer (z.B. Unternehmervollmacht)
Erbrecht
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Gestaltung und Prüfung von Testamenten (Einzeltestamente, gemeinschaftliche Testamente, Berliner Testamente)
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Entwurf von Erbverträgen
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Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge und Schenkungen zu Lebzeiten
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Pflichtteilsrecht: Berechnung, Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
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Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
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Testamentsvollstreckung (Übernahme von Testamentsvollstreckerämtern, Beratung von Testamentsvollstreckern)
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Beratung bei internationalem Erbrecht (Erbfälle mit Auslandsbezug)
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Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
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Nachlassplanung und -gestaltung zur Minimierung der Erbschaftsteuer
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Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten (z.B. Erbscheinverfahren, Erbunwürdigkeitsklagen)
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Beratung zur Errichtung von Stiftungen von Todes wegen